Ein neuer Bericht der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht beleuchtet die Situation von Kindern im Asylbereich kritisch.

Die UN-Kinderrechtskonvention hält in Artikel 3 fest: Bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen. Der neue Bericht „Vernachlässigtes Kindeswohl. Minderjährige in Asyl- und Ausländerrechtlichen Verfahren“ der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht setzt sich mit der Frage auseinander, inwiefern das Kindeswohl in der Ausgestaltung von Asylverfahren, bei Wegweisungsentscheiden sowie im Hinblick auf das Recht auf Familienleben berücksichtigt wird.

Den Bericht gibt es in unserem Fachbereicht Asyl & Migration direkt zum Nachlesen.