Standard 1: In jedem BAZ ist ein kinderfreundlicher Raum ausschliesslich für Kinder und deren Eltern mit kinder- und altersgerechten Möbeln, Spielsachen und Materialien eingerichtet. Der Raum muss täglich während fünf Stunden betreut werden.
Eine Kollektivunterkunft ist kein geeigneter Ort für Kinder, um aufzuwachsen. Dennoch ist dies für viele geflüchtete Kinder in der Schweiz Realität. Wie lassen sich solche Unterkünfte kindergerechter gestalten? Dieser Frage gingen wir an unserer Fachveranstaltung im Volkshaus Zürich mit rund 90 Fachpersonen aus Forschung, Architektur, Behörden und Praxis nach.
Fachveranstaltung
Wieso ein paar Spielsachen einen Raum nicht automatisch kinderfreundlich machen
Wenn das Provisorium zum Zuhause wird
Geflüchtete Kinder und ihre Familien leben in der Schweiz oft über Monate oder sogar Jahre in Kollektivunterkünften. Diese befinden sich teilweise an abgelegenen Orten. Die Menschen leben auf engem Raum und haben wenig Privatsphäre. Kindern fehlen häufig geeignete Orte zum Spielen, für die Hausaufgaben oder um zur Ruhe zu kommen.
In den vergangenen Jahren wurden rund 40 Prozent der Asylgesuche in der Schweiz von Minderjährigen gestellt. Obwohl Kinder damit einen grossen Teil der Menschen in den Unterkünften ausmachen, wird ihren Bedürfnissen kaum Rechnung getragen.
Kinder nicht nur mitdenken, sondern einbeziehen
Kinder zeigen die Unterkunft aus ihren Augen
Mehr als ein Spielzimmer
Nicht für Geflüchtete, sondern für Menschen bauen
«Nicht für Geflüchtete, sondern für Menschen bauen»: Diesen Grundsatz verfolgen Pascal Angehrn und Martin Bölsterli vom Verein HUMA. Sie haben Planungshinweise für nachhaltiges Wohnen im Asylbereich entwickelt, die sich insbesondere an Gemeinden richten.
Die Planungshinweise zeigen aus architektonischer, gesellschaftlicher und finanzieller Sicht, wie gute Wohnbedingungen und gesellschaftliche Teilhabe gefördert werden können. Räume sollen wohnlich und anpassbar sein und gemeinsam mit den Menschen gestaltet werden, die sie nutzen.