Die Schweiz verankert das Recht von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung erstmals ausdrücklich im Gesetz – ein wichtiger und längst überfälliger Schritt. Die Gesetzesänderung setzt ein klares Zeichen gegen Gewalt in der Erziehung und stärkt gleichzeitig die Unterstützung für Familien.

Gewaltfreie Erziehung ist jetzt im Gesetz verankert

Ab heute ist das Recht von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung erstmals ausdrücklich im Schweizer Zivilgesetzbuch verankert. Für Kinder in der Schweiz ist das ein wichtiger und längst überfälliger Schritt. Was bedeutet die Gesetzesänderung?

Was ändert sich konkret?

Neu steht in Artikel 302 des Zivilgesetzbuches ausdrücklich, dass Eltern ihr Kind «ohne Anwendung von Gewalt» erziehen müssen – namentlich ohne körperliche Bestrafungen und andere Formen erniedrigender Behandlung. Dazu gehören nicht nur Schläge oder Ohrfeigen, sondern auch psychische Gewalt wie Demütigungen, Einschüchterungen, Beschimpfungen oder das gezielte Herabsetzen eines Kindes.

Bisher fehlte im Familienrecht eine solche ausdrückliche Verpflichtung von Eltern und erziehenden Personen. Behörden konnten zwar zum Schutz von Kindern eingreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet war, und schwere Gewalt strafrechtlich verfolgen. Doch das Gesetz benannte nicht explizit, dass Gewalt in der Erziehung ganz grundsätzlich keinen Platz hat. Genau diese Lücke wird nun geschlossen.

Eltern müssen ihr Kind «ohne Anwendung von Gewalt» erziehen.

Artikel 302 des Zivilgesetzbuches

Artikel 302 des Zivilgesetzbuches

Vergleich neuer und alter Gesetzestext

Aktuell

Die Eltern haben das Kind ihren Verhältnissen entsprechend zu erziehen und seine körperliche, geistige und sittliche Entfaltung zu fördern und zu schützen.

Art. 302 auf Fedlex

➤ Kommt neu dazu

Insbesondere haben sie das Kind ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen, namentlich ohne körperliche Bestrafungen und andere Formen erniedrigender Behandlung.

➤ Ebenfalls neu

Die Kantone sorgen dafür, dass sich die Eltern und das Kind bei Schwierigkeiten in der Erziehung gemeinsam oder einzeln an Beratungsstellen wenden können.

Gewalt in der Erziehung ist Realität

Die schweizweite Erhebung der Universität Freiburg im Auftrag von Kinderschutz Schweiz aus dem Jahr 2022 zeigt: Knapp 40 Prozent der befragten Eltern gaben an, schon einmal eine Körperstrafe gegenüber ihrem Kind angewendet zu haben. Fast jeder sechste Elternteil berichtete von regelmässiger psychischer Gewalt – etwa durch Beschimpfen, Demütigen oder Liebesentzug. Gewalt in der Erziehung ist damit kein Randphänomen. Sie ist eine Realität, die fast die Hälfte der Kinder in der Schweiz betrifft.

Unterstützung statt Schuldzuweisung

Die Gesetzesänderung soll Eltern nicht an den Pranger stellen. Erziehung ist anspruchsvoll – und viele Eltern kommen im Familienalltag immer wieder an ihre Grenzen. Entscheidend ist deshalb, dass Familien nicht nur klare Orientierung, sondern auch Unterstützung erhalten. Auch das ist neu im Gesetz verankert: Die Kantone müssen sicherstellen, dass Beratungsangebote für Eltern und Kinder bereitstehen.


Die Schweiz holt endlich auf

Im internationalen Vergleich kommt dieser Schritt spät. Schweden hat die körperliche Bestrafung von Kindern bereits 1979 verboten. Deutschland folgte im Jahr 2000, Österreich schon 1989. Die Schweiz holt nun zu einem Standard auf, der in vielen europäischen Ländern längst gilt.

Bis weit ins 20. Jahrhundert hinein galt körperliche Züchtigung in der Schweiz als zulässiges Erziehungsmittel, solange sie als «massvoll» betrachtet wurde. Mit der Reform des Familienrechts, die 1980 in Kraft trat, verschwand das elterliche Züchtigungsrecht schrittweise aus der Gesetzgebung. Eine ausdrückliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung blieb jedoch aus.

Die Schweiz holt nun zu einem Standard auf, der in vielen europäischen Ländern längst gilt.

1997 ratifizierte die Schweiz die UNO-Kinderrechtskonvention. Diese verpflichtet die Vertragsstaaten, Kinder vor jeder Form von Gewalt zu schützen. Seither hat der UNO-Kinderrechtsausschuss die Schweiz wiederholt aufgefordert, das Recht auf gewaltfreie Erziehung ausdrücklich im Gesetz festzuschreiben. Mit der heutigen Gesetzesänderung wird diese langjährige Forderung nun umgesetzt.


Warum die gesetzliche Verankerung wichtig ist

Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen: Gesetze allein verändern den Alltag nicht von heute auf morgen. Aber sie setzen klare gesellschaftliche Normen. Sie machen sichtbar, was akzeptiert ist – und was nicht. Wenn gewaltfreie Erziehung ausdrücklich im Gesetz steht, stärkt das das Bewusstsein für Kinderrechte, schafft Orientierung für Eltern und Fachpersonen und kann dazu beitragen, Gewalt in der Erziehung langfristig zu reduzieren.

Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, dass Gewalt Kindern schadet. Körperliche und psychische Gewalt können Angst, Scham, ein geringes Selbstwertgefühl, körperliche, geistige und soziale Entwicklungsverzögerungen und langfristige gesundheitliche Folgen auslösen. Besonders psychische Gewalt bleibt oft unsichtbar – kann Kinder aber tief verletzen.

Ein wichtiger, wenn auch längst überfälliger Schritt

Save the Children Schweiz begrüsst die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch als wichtigen, aber längst überfälligen Schritt für die Kinderrechte in der Schweiz.

Mit der neuen Gesetzesbestimmung wird klar festgehalten: Kinder haben ein Recht auf eine Erziehung ohne Gewalt. Entscheidend ist nun, dass Familien die Unterstützung erhalten, die sie brauchen – niederschwellig, alltagsnah und ohne Stigmatisierung. Denn Gewalt an Kindern ist keine Privatsache, sondern eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung.

Chantal Bullet
sagt Chantal Bullet Kinderrechtsexpertin bei Save the Children Schweiz