Die Schweiz verankert das Recht von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung erstmals ausdrücklich im Gesetz – ein wichtiger und längst überfälliger Schritt. Die Gesetzesänderung setzt ein klares Zeichen gegen Gewalt in der Erziehung und stärkt gleichzeitig die Unterstützung für Familien.
Gewaltfreie Erziehung ist jetzt im Gesetz verankert
Was ändert sich konkret?
Artikel 302 des Zivilgesetzbuches
Vergleich neuer und alter Gesetzestext
Gewalt in der Erziehung ist Realität
Die schweizweite Erhebung der Universität Freiburg im Auftrag von Kinderschutz Schweiz aus dem Jahr 2022 zeigt: Knapp 40 Prozent der befragten Eltern gaben an, schon einmal eine Körperstrafe gegenüber ihrem Kind angewendet zu haben. Fast jeder sechste Elternteil berichtete von regelmässiger psychischer Gewalt – etwa durch Beschimpfen, Demütigen oder Liebesentzug. Gewalt in der Erziehung ist damit kein Randphänomen. Sie ist eine Realität, die fast die Hälfte der Kinder in der Schweiz betrifft.
Unterstützung statt Schuldzuweisung
Die Gesetzesänderung soll Eltern nicht an den Pranger stellen. Erziehung ist anspruchsvoll – und viele Eltern kommen im Familienalltag immer wieder an ihre Grenzen. Entscheidend ist deshalb, dass Familien nicht nur klare Orientierung, sondern auch Unterstützung erhalten. Auch das ist neu im Gesetz verankert: Die Kantone müssen sicherstellen, dass Beratungsangebote für Eltern und Kinder bereitstehen.
Die Schweiz holt endlich auf
1997 ratifizierte die Schweiz die UNO-Kinderrechtskonvention. Diese verpflichtet die Vertragsstaaten, Kinder vor jeder Form von Gewalt zu schützen. Seither hat der UNO-Kinderrechtsausschuss die Schweiz wiederholt aufgefordert, das Recht auf gewaltfreie Erziehung ausdrücklich im Gesetz festzuschreiben. Mit der heutigen Gesetzesänderung wird diese langjährige Forderung nun umgesetzt.
Warum die gesetzliche Verankerung wichtig ist
Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen: Gesetze allein verändern den Alltag nicht von heute auf morgen. Aber sie setzen klare gesellschaftliche Normen. Sie machen sichtbar, was akzeptiert ist – und was nicht. Wenn gewaltfreie Erziehung ausdrücklich im Gesetz steht, stärkt das das Bewusstsein für Kinderrechte, schafft Orientierung für Eltern und Fachpersonen und kann dazu beitragen, Gewalt in der Erziehung langfristig zu reduzieren.
Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, dass Gewalt Kindern schadet. Körperliche und psychische Gewalt können Angst, Scham, ein geringes Selbstwertgefühl, körperliche, geistige und soziale Entwicklungsverzögerungen und langfristige gesundheitliche Folgen auslösen. Besonders psychische Gewalt bleibt oft unsichtbar – kann Kinder aber tief verletzen.
Ein wichtiger, wenn auch längst überfälliger Schritt
Save the Children Schweiz begrüsst die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch als wichtigen, aber längst überfälligen Schritt für die Kinderrechte in der Schweiz.
Mit der neuen Gesetzesbestimmung wird klar festgehalten: Kinder haben ein Recht auf eine Erziehung ohne Gewalt. Entscheidend ist nun, dass Familien die Unterstützung erhalten, die sie brauchen – niederschwellig, alltagsnah und ohne Stigmatisierung. Denn Gewalt an Kindern ist keine Privatsache, sondern eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung.
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