Das übergeordnete Kindesinteresse und die Partizipation im Asylprozess muss sichergestellt werden
Der UN-Kinderrechtsausschuss empfiehlt den Schweizer Behörden, das übergeordnete Kindesinteresse entsprechend der ratifizierten Kinderrechtskonvention als primäre Entscheidungsgrundlage für Transfers oder Ausweisungen geflüchteter Kinder und Jugendlicher einzubeziehen. Zudem soll auch Kindern, die von Familienmitgliedern begleitet sind, systematisch eine eigene Anhörungsmöglichkeit im Asylprozess gegeben werden. Save the Children unterstützt es als Kinderrechtsorganisation, dass das Kindeswohl auch im Kontext des Asylverfahrens an erster Stelle stehen soll. Insbesondere benötigt es zur Sicherstellung dieses Wohls und der Partizipationsmöglichkeit auch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Akteur*innen des Asylwesens und Kindesschutz-Behörden.