Am 14. Juni 2026 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» (nachfolgend: 10-Millionen-Initiative) ab. Wir beleuchten die Vorlage aus der Kinderrechtsperspektive basierend auf der UNO-Kinderrechtskonvention (KRK). Sie verpflichtet die Schweiz, die Rechte und das Wohl von Kindern in allen Entscheidungen zu berücksichtigen. Deren Einhaltung könnte laut Botschaft des Bundesrates durch die 10-Millionen-Initiative gefährdet werden.
Hier sind fünf Aspekte, die aus Sicht der Kinderrechte besonders relevant sind.
§ Art. 3 KRK
1. Kindeswohl vs. Bevölkerungssteuerung
Die Kinderrechtskonvention verpflichtet Staaten, das Kindeswohl bei allen Entscheidungen an oberster Stelle zu berücksichtigen.
Die 10-Millionen-Initiative verfolgt das Ziel, die Bevölkerungszahl langfristig zu begrenzen. Damit rückt eine demographische Steuerung der Gesamtbevölkerung in den Vordergrund. Aus kinderrechtlicher Sicht stellt sich die Frage, wie in einem solchen System das individuelle Wohl eines Kindes, z.B. beim Entscheid über dessen Verbleib in der Schweiz, sichergestellt wird – insbesondere dann, wenn politische Zielwerte erreicht oder überschritten werden.
§ Art. 9 und 10 KRK
2. Kinder haben ein Recht auf Familie
Die Kinderrechtskonvention hält fest, dass Kinder nicht von ihren Eltern getrennt werden sollen und dass Gesuche um Familienzusammenführung wohlwollend geprüft werden müssen.
Die Initiative sieht unter bestimmten Bedingungen Einschränkungen beim Familiennachzug vor – auch für Familien aus dem EU-Raum. Das kann sich direkt auf das Familienleben, das Wohlbefinden und die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern auswirken – etwa wenn Familien getrennt leben müssen oder ein gemeinsames Leben erschwert wird.
§ Art. 2 KRK
3. Diskriminierungsverbot gilt für alle Kinder
Ein zentrales Prinzip der Kinderrechtskonvention ist das Diskriminierungsverbot: Alle Kinder haben die gleichen Rechte, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus.
Gemäss Initiative sollen beim Überschreiten einer Bevölkerung von 9,5 Millionen Personen vor 2050 Massnahmen im Aufenthalts- und Asylbereich ergriffen werden. Dazu gehört, dass vorläufig aufgenommene Personen kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bekommen können, selbst wenn ihre Rückkehr ins Heimatland nach mehrjährigem Aufenthalt in der Schweiz unzumutbar ist.
Für Kinder mit Flucht- oder Migrationshintergrund kann dies bedeuten, dass selbst nach Jahrzehnten in der Schweiz ihr Aufenthalt provisorisch bleibt oder sie ausgewiesen werden können. Das würde ihre Bildungschancen – etwa bei der Lehrstellensuche –sowie ihre langfristigen Einkommensperspektiven beeinträchtigen. Damit geht das Risiko einher, dass sich Armut und Chancenungleichheit über Generationen hinweg verfestigen.
§ Art. 22 KRK
4. Geflüchtete Kinder brauchen besonderen Schutz
Kinder auf der Flucht gehören zu den besonders verletzlichen Gruppen. Die Kinderrechtskonvention verpflichtet Staaten, ihnen besonderen Schutz und Unterstützung zu gewähren.
Von den vorgesehenen Einschränkungen im Aufenthaltsrecht der Initiative wären schutzsuchende Kinder besonders stark betroffen. Ihnen könnte eine Rückstufung in die Nothilfe oder eine Ausschaffung drohen. Die damit verbundene Unsicherheit sowie fehlende Perspektiven und prekäre Lebensverhältnisse können sich belastend auf ihre Entwicklung und ihre Gesundheit auswirken.
§ Art. 6 und 12 KRK
5. Mögliche Schwächung des Schutzes aller Kinder in der Schweiz
Die Kinderrechtskonvention bildet eine zentrale Grundlage für den Schutz aller Kinder in der Schweiz. Wie die vorangehenden Punkte zeigen, verletzt die 10-Millionen-Initiative zentrale Prinzipien der KRK und könnte dazu führen, dass sie neu verhandelt oder gekündigt werden muss.
Eine Kündigung der KRK hätte weitreichende Konsequenzen für alle Kinder in der Schweiz. Ihr rechtlicher Schutz würde sich dann im Wesentlichen auf die Grundrechte der Bundesverfassung beschränken. Damit gingen zentrale Garantien verloren, wie das Recht auf Anhörung, Mitwirkung und Partizipation (Art. 12 KRK) sowie das Recht auf Entwicklung (Art. 6 KRK), die in der Bundesverfassung nicht ausdrücklich verankert sind.
Insgesamt wären alle Kinder in der Schweiz damit mittel- bis langfristig schlechter gestellt.
Darüber hinaus könnten auch weitere internationale Abkommen – etwa die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) oder das Freizügigkeitsabkommen – von Neuverhandlungen oder Kündigungen betroffen sein. Deren Wegfall oder Einschränkungen würden den Schutz und die Lebensbedingungen für Kinder in der Schweiz zusätzlich schwächen.
Aus kinderrechtlicher Perspektive wird deutlich, dass sich die 10-Millionen-Initiative auf den Schutz, die Entwicklung sowie die Lebensbedingungen von Kindern in der Schweiz auswirkt. Mit diesem Beitrag möchte Save the Children diese Aspekte sichtbar machen und einordnen.