Hoher Anteil von Kindern unter Asylsuchenden
Im Jahr 2024 wurden 41 Prozent der neuen Asylgesuche in der Schweiz von Kindern gestellt (11'469 von 27'740 Gesuchen). Dieser Anteil ist seit Jahren stabil hoch.
Heute hat das Staatssekretariat für Migration die Asylstatistik 2024 publiziert. Während die Anzahl der neuen Gesuche insgesamt leicht rückläufig war, bleibt der Anteil der von Kindern gestellten Gesuche mit 41 Prozent hoch, wie unsere Auswertung zeigt.
Im Jahr 2024 wurden 41 Prozent der neuen Asylgesuche in der Schweiz von Kindern gestellt (11'469 von 27'740 Gesuchen). Dieser Anteil ist seit Jahren stabil hoch.
Viele Kinder leiden unter den Lebensbedingungen in Asylunterkünften, da das Asylsystem primär auf Erwachsene ausgerichtet ist und ihre Bedürfnisse oft übersehen werden.
Wir fordern kinderrechtliche Mindeststandards für Unterbringung und Betreuung, die verbindlich festgelegt und kontrolliert werden müssen.
Wir warnen vor weiteren Einsparungen im Asylbereich, die zu Lasten der Kinder gehen könnten. Stattdessen sollten mehr Ressourcen für Fachpersonal bereitgestellt werden.
Seit 2015 arbeiten wir daran, Asylunterkünfte kinderfreundlicher zu gestalten, Schulungen anzubieten und Schutzräume für geflüchtete Kinder zu schaffen.
11’469 von insgesamt 27’740 neu gestellten Gesuchen in der Schweiz wurden von Kindern gestellt. Damit stammt fast jedes zweite Asylgesuch von einem Kind. Der Anteil der Gesuche von Minderjährigen ist damit stabil auf hohem Niveau: Bereits in den Vorjahren 2020-2023 wurden zwischen einem Drittel und der Hälfte aller Asylgesuche in der Schweiz von Kindern gestellt, wie unsere Auswertungen basierend auf der Asylstatistik des Staatssekretariats für Migration (SEM) zeigen. Obwohl Kinder 41 Prozent der Asylgesuche in der Schweiz ausmachen, werden ihre Bedürfnisse im aktuellen Asylsystem nicht genügend berücksichtigt.
Fast jedes zweite Asylgesuch in der Schweiz stammt von einem Kind. Sie werden im Asylbereich aber leider oft bloss als ‹Anhängsel› ihrer Eltern betrachtet und ihre Bedürfnisse werden deshalb leicht übersehen.
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Keine weiteren Sparmassnahmen im Asylbereich – Die Massnahmen zum Schutz der Kinder und der Gewährleistung ihrer Rechte müssen gestärkt werden.
Erfüllung kinderrechtlicher Mindeststandards – Behörden müssen sicherstellen, dass die Unterbringung und Betreuung für geflüchtete Familien und unbegleitete Minderjährige kinderrechtliche Mindeststandards erfüllen.
Genügend Ressourcen für Fachpersonal – Diese Standards sind verbindlich festzulegen und ihre Umsetzung muss finanziert und beaufsichtigt werden. Dazu gehört, dass genügend Ressourcen zur Einstellung von Fachpersonal zur Verfügung gestellt werden.
Seit 2015 unterstützen wir Asylunterkünfte in der Schweiz bei der kindgerechten Unterbringung und Betreuung geflüchteter Kinder. Wir bieten Schulungen an und helfen beim Aufbau kinderfreundlicher Räume, um Minderjährige vor Gewalt zu schützen und ihnen eine sichere Umgebung zu bieten.
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