Jedes Kind hat ein Recht auf Mitbestimmung in Angelegenheiten, die es berühren. Oftmals kennen Kinder ihre Rechte nicht und können sie nicht selber ohne Unterstützung einfordern. Dies gilt umso mehr für besonders verletzliche Gruppen wie geflüchtete Kinder und Jugendliche. Save the Children Schweiz setzt sich deshalb zusammen mit anderen Organisationen für die Schaffung einer eidgenössischen Ombudsstelle für Kinderrechte ein. Nach dem Ständerat in der März-Session hat sich nun auch die vorberatende Wissenschaftskommission des Nationalrates für die Motion Noser «Ombudsstelle für Kinderrechte» ausgesprochen.

Eine Ombudsstelle sorgt dafür, dass Kinder in allen sie betreffenden Verfahren die nötigen Informationen erhalten, ihre Rechte erkennen und sich altersgerecht einbringen können. Weil Kinder den Zugang zum Rechtsweg oft nicht alleine finden, brauchen sie dieses besondere Angebot.

Die geforderte Ombudsstelle für Kinderrechte erbringt einerseits Leistungen im Bereich Beratung und Expertise zuhanden der staatlichen Stellen, also von Parlamenten und Regierungen, Behörden und Gerichten. In diesem Zusammenhang äussert sie sich auch zu Gesetzgebungsvorhaben. Die Ombudsstelle fördert und schützt mit diesen Massnahmen die Kinderrechte auf einer generellen Ebene.

Andererseits führt die Ombudsstelle für Kinderrechte eine Anlaufstelle für Kinder. Sie kann von Kindern und Jugendlichen direkt kontaktiert werden, aber auch von Erwachsenen in deren Umfeld (von Eltern von Kleinkindern, aber beispielsweise auch von Jugendarbeitenden). Die Anlaufstelle analysiert die Situation und informiert und berät die Kinder und ihre Bezugspersonen. Sie spricht Empfehlungen aus und führt Vermittlungsgespräche. Die Anlaufstelle führt selber aber keine Fälle und erhebt nicht Beschwerde. Sie hat keine Weisungsbefugnis und kann nicht in die Rechtsprechung eingreifen.

Mangelnde Information, kein Recht auf Gehör und fehlende Partizipation können zu Fehlentscheiden führen. Eine Ombudsstelle kann rechtzeitig sicherstellen, dass den Kindern ihre Rechte zugesprochen werden. Damit werden Folgekosten vermieden. Dank einer Ombudsstelle kann die Belastung der Kinder und Familien gesenkt und langfristige hohe Kosten eingespart werden. Diese Kosteneinsparungen wiegen die Ausgaben für eine neu zu schaffende Ombudsstelle bei weitem auf.

Dass die Ombudsstelle für Kinderrechte sich im Einzelfall für gute Lösungen einsetzt, dient zugleich der Kontrolle von Verwaltung, Politik und Justiz und stärkt den Rechtsstaat. Sie arbeitet interdisziplinär und ist unabhängig. Eine Ombudsstelle für Kinderrechte nützt allen Beteiligten:

Icon Urkunde

Rechte kennen Kinder kennen ihre Rechte und erleben, dass sie ernst genommen werden, was ihre Selbstwirksamkeit, ihre Widerstandsfähigkeit und damit ihre Resilienz stärkt. Sie lernen Eigenverantwortung zu übernehmen.

Icon Gedanken

Kinderperspektive einnehmen Gerichte und Behörden werden darin unterstützt, effizienter gute Entscheide zu fällen und kindgerecht zu handeln.

Icon Mitarbeiterengagement

Dienst an Gesellschaft Die Gesellschaft profitiert davon, wenn Kinder ihre Mitwirkungsmöglichkeiten kennen und nutzen und dadurch Unrecht verhindert wird.

Icon Vorsicht

Steigerung Ansehen und Glaubwürdigkeit Das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Schweiz und ihres Rechtssystems werden gestärkt.

Aus all diesen Gründen unterstützen wir die Schaffung einer Ombudsstelle für Kinderrechte. Mehr Informationen dazu finden sich unter www.kinderombudsstelle.ch