Hoher Anteil von Kindern unter Asylsuchenden
Im Jahr 2025 wurden 40 Prozent der Asylgesuche in der Schweiz von Kindern gestellt. Damit stammt nach wie vor fast jedes zweite Gesuch von einem minderjährigen Kind.
Kürzlich hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) die jährliche Asylstatistik publiziert. 2025 ist die Gesamtzahl der neuen Asylgesuche im Vergleich zum Vorjahr weiterhin leicht gesunken. Der Anteil der von Kindern gestellten Gesuche bleibt jedoch mit 40 Prozent nach wie vor sehr hoch, wie unsere Auswertung zeigt.

Im Jahr 2025 wurden 40 Prozent der Asylgesuche in der Schweiz von Kindern gestellt. Damit stammt nach wie vor fast jedes zweite Gesuch von einem minderjährigen Kind.
Ein grosser Teil dieser Kinder lebt über Wochen, Monate oder gar Jahre in Kollektivstrukturen auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene – oft unter Bedingungen, die nicht konsequent auf ihre Bedürfnisse und Rechte ausgerichtet sind.
Angesichts dieser Herausforderungen haben wir 2025 gemeinsam mit UNICEF Schweiz und Liechtenstein, UNHCR und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) Empfehlungen zur kindgerechten Unterbringung in Kollektivunterkünftentext veröffentlicht. Ziel ist es, die am Kindeswohl ausgerichtete Betreuung und Unterbringung zu stärken.
Statt Sparmassnahmen im Asylbereich weiterzuführen oder auszubauen, braucht es Standards und ausreichend Ressourcen für qualifiziertes Fachpersonal.
Seit 2015 arbeiten wir daran, Asylunterkünfte kinderfreundlicher zu gestalten, Schulungen anzubieten und Schutzräume für geflüchtete Kinder zu schaffen.
Im Jahr 2025 wurden in der Schweiz insgesamt 25’781 Asylgesuche gestellt, davon 10’310 von Minderjährigen – das entspricht 40 Prozent. Bereits in den Vorjahren bewegte sich der Anteil zwischen rund einem Drittel und knapp der Hälfte aller Gesuche.
Trotz dieser weiterhin hohen Zahlen sind Asylverfahren sowie Unterbringungs- und Betreuungsstrukturen nach wie vor primär auf Erwachsene ausgerichtet. Kinder werden im Asylbereich häufig noch immer als «Anhängsel» ihrer Eltern wahrgenommen – mit der Folge, dass ihre spezifischen Rechte und Bedürfnisse zu wenig Beachtung finden.
Über ein Drittel aller Asylgesuche in der Schweiz stammt von Kindern. Dennoch ist das System weiterhin nicht konsequent am Kindeswohl ausgerichtet. Das muss sich dringend ändern.
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Viele der asylsuchenden Kinder in der Schweiz leben in Kollektivunterkünften. Vor diesem Hintergrund haben wir 2025 gemeinsam mit UNICEF Schweiz und Liechtenstein, UNHCR und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) Empfehlungen zur Unterbringung und Betreuung von Kindern in Kollektivunterkünften veröffentlicht. Ziel der Publikation ist es, den Schutz, die Förderung und die Partizipation von Kindern in Kollektivunterkünften zu verbessern und den Zugang zu ihren Rechten sicherzustellen.
➜ Keine weiteren Sparmassnahmen im Asylbereich
Massnahmen zum Schutz von Kindern dürfen nicht geschwächt werden. Die Rechte geflüchteter Kinder müssen Priorität haben.
➜ Erfüllung kinderrechtlicher Mindeststandards
Bund, Kantone und Gemeinden müssen sicherstellen, dass die Unterbringung und Betreuung für geflüchtete Familien und unbegleitete Minderjährige kinderrechtliche Mindeststandards erfüllen.
➜ Genügend Ressourcen für Fachpersonal
Die Umsetzung dieser Standards braucht genügend finanzielle Mittel und qualifiziertes Personal. Nur so können Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern im Asylsystem gewährleistet werden.
Seit 2015 unterstützen wir Asylunterkünfte in der Schweiz bei der kindgerechten Unterbringung und Betreuung geflüchteter Kinder. Wir bieten Schulungen an und helfen beim Aufbau kinderfreundlicher Räume, um Minderjährige vor Gewalt zu schützen und ihnen eine sichere Umgebung zu bieten.
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