Sorgfaltspflicht im Bereich Kinderarbeit für Schweizer Unternehmen Zum besseren Schutz von Mensch und Umwelt gelten in der Schweiz seit dem 1. Januar 2022 neue gesetzliche Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten für grosse Unternehmen. Im Bereich Kinderarbeit hat die Schweiz konkrete Sorgfaltspflichten eingeführt und weist dem Thema damit eine besondere Bedeutung zu.
Zum Welttag gegen Kinderarbeit am 12. Juni macht Save the Children in einer neuen Studie auf die Problematik der Kinderarbeit in globalen Lieferketten aufmerksam. Trotz Null-Toleranz-Ansätzen von Unternehmen wurden in zehn von 20 Analysen unmittelbare Belege für Kinderarbeit gefunden.
Monitoring-Mechanismen verringern Kinderarbeit kaum
Die meisten Fälle von Kinderarbeit finden „unter der Oberfläche“ statt, also in den vorgelagerten, unteren Ebenen der Lieferketten und im informellen Sektor der Wirtschaft. Kinder, die ausserhalb des eigenen Zuhauses informelle Arbeit leisten, sind besonders von Ausbeutung durch schlechte Bezahlung und lange Arbeitszeiten gefährdet. Die derzeitigen Monitoring-Mechanismen der meisten Unternehmen verringern Kinderarbeit nur wenig, sondern verlagern diese in die unsichtbaren, informellen Bereiche der Lieferketten.
Wir hoffen, dass unsere Studie Unternehmen antreiben wird, Verantwortung für die wirksame Behebung von Kinderarbeit in ihren Lieferketten zu übernehmen und sich für die Stärkung von Kinderrechten weltweit einzusetzen.
Save the Children unterstützt Unternehmen im Kinderschutz
Save the Children unterstützt gemeinsam mit dem Centre for Child Rights and Business Schweizer Unternehmen dabei, Kinderrechtsrisiken entlang der Lieferketten zu verringern. Dabei stehen die Bereiche Risiken identifizieren, Kinderarbeit verhindern, jugendliche Arbeitskräfte schützen und familienfreundliche Arbeitsplätze im Fokus.
Weitere Informationen über die Arbeit von Save the Children und das Unterstützungsangebot für Unternehmen finden Sie hier.