Jebb hat nicht nur die heute weltweit führende Kinderrechtsorganisation gegründet, sondern gilt auch als Vorreiterin der internationalen Kinderrechtsbewegung. 1922 verfasste sie die erste Erklärung für die Rechte des Kindes. Ihrem vehementen Einsatz für die Kinderrechte ist es zu verdanken, dass diese Grundsätze 1924 zunächst vom Völkerbund (der Vorgängerorganisation der heutigen Vereinten Nationen, UNO) als „Genfer Erklärung“ verabschiedet wurden. Später bildeten sie die Grundlage für die Erklärung der Rechte der Kinder der Vereinten Nationen: Am 20. November 1989 nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention an und verbriefte damit endlich die völkerrechtliche Grundlage für die Kinderrechte. Die Kinderrechtskonvention ist heute die am weitesten ratifizierte internationale Konvention überhaupt – alle Staaten mit Ausnahme der USA haben sie unterzeichnet.
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