Zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatte Eglantyne Jebb die Vision, Kinder und ihre Rechte zu schützen. Über 100 Jahre später setzen wir uns noch immer für Kinder auf der ganzen Welt ein – Tag für Tag.
Die Rechte der Kinder zum Leben erweckt
Eglantynes Ideen sind ihrer Zeit weit voraus: «Ich bin davon überzeugt, dass wir auf bestimmte Rechte der Kinder Anspruch erheben und für die allumfassende Anerkennung dieser Rechte arbeiten sollten.» 1922 verfasst sie so kurzerhand die erste Erklärung für die Rechte des Kindes. Dank ihrem unermüdlichen Einsatz werden die fünf Grundsätze am 24. September 1924 von der Generalversammlung des Völkerbundes verabschiedet und als «Genfer Erklärung» bekannt. Diese Erklärung war allerdings rechtlich nicht verbindlich. Insgesamt sollte es über 60 Jahre dauern, bis Eglantynes Forderungen nach Kinderrechten am 20. November 1989 als Kinderrechtskonvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und somit endlich als völkerrechtliche Grundlage verbrieft werden.
Heute ist es die am weitesten ratifizierte internationale Konvention überhaupt. Diesen Erfolg erlebt die Pionierin der Kinderrechte nicht mehr mit – Eglantyne stirbt 1928 mit nur 52 Jahren. Doch ihr Vermächtnis lebt weiter: in den 54 Artikeln zu Kinderrechten. Und in unserer täglichen Arbeit in über 120 Ländern. In der Schweiz setzen wir uns seit 2006 dafür ein, damit alle Kinder ihre Rechte wahrnehmen und einfach Kinder sein können.